Vereinsstatuten
1. Zweck
Die Reitergruppe der Offiziersgesellschaften Winterthur und Zürcher Unterland, kurz OGR genannt, bezweckt die reiterliche Ausbildung ihrer Mitglieder, die Förderung des Verständnisses für das Pferd sowie die Pflege des Reitergeistes und der Kameradschaft. Die Reitergruppe ist ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB.
2.1. Aktivitäten
Eigene Anlässe
Die OGR organisiert Bahnreitkurse, Geländeritte und weitere reiterliche Veranstaltungen, wie Fuchsjagd, Tagesritt etc. zusammen mit einer anerkannten Reitstall-Unternehmung. Die Ritte finden in der Regel jeweils am Samstagvormittag statt.
2.2. Ausbildung und Weiterbildung
Die OGR führt nach Bedarf Anfänger-Kurse durch, welche bei den beiden Offiziersgesellschaften ausgeschrieben werden.
Die reiterliche Weiterbildung wird durch die Teilnahme an Kursen wie Reiterbrevet, Silbertest etc. gefördert. Ferner ermöglicht die OGR die Teilnahme an anderen Reitveranstaltungen. Sie kann gemeinsame Reitferien organisieren.
3. Mitglieder
Grundsatz
In der OGR können nur Offiziere der Schweizer Armee, die der OGW oder der OGZU angehören, Mitglied sein. Voraussetzung ist ein genügendes reiterliches Können, vor allem im Gelände.
Mitglieder können auch ehemalige, aktive Reiter/Reiterinnen der OGR sein. Die Teilnehmerversammlung kann jedoch Personen, die die Bedingungen „Offiziere der Schweizer Armee, die der OGW oder der OGZU angehören“ nicht erfüllen, trotzdem aufnehmen. Es entscheidet das einfache Mehr. Bei gleicher Anzahl der Stimmen entscheidet der Obmann.
Ausnahmen
Partner/Partnerinnen von Mitgliedern der OGR können an den Reitveranstaltungen ebenfalls teilnehmen, wenn sie über das geforderte reiterliche Können verfügen. Die betreffenden Reiter/Reiterinnen sind dem Obmann vorgängig zu melden.
Kinder von Mitgliedern der OGR, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind und über das notwendige Können verfügen, sind ebenfalls zu den Ritten zugelassen.
Über weitere Ausnahmen entscheidet der Obmann.
4. Organisation
Die OGR wird von einem Obmann geführt, der dem Kreis der aktiven Reiter der OGR angehört.
An einer jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung werden die Aktivitäten der OGR festgelegt und der Jahresbeitrag bestimmt.
5. Finanzen
Die Einnahmen der OGR bestehen aus:
– den Jahresbeiträgen der Mitglieder
– den Beiträgen der OGW und der OGZU
Für die Kassenführung bezeichnet der Obmann einen Kassier aus dem Kreis der Mitglieder.
Aus der Kasse der OGR können reiterliche Anlässe mitfinanziert werden.
6. Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
7. Schlussbestimmungen
Diese Statuten treten nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 29. März 2008 in Kraft. Sie ersetzen die Statuten der OGR vom 4. April 1998 und die Richtlinien der OGR vom Oktober 1987.